Neuregelung zur Winterreifenpflicht

Von „O“ bis „O“

Von O-ktober bis O-stern – diese Faustregel gilt für den Zeitraum von Winterreifen. Die situative Winterreifenpflicht bleibt bestehen. Dies umfasst Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifeglätte.

Neu ist, dass Reifen mit einer „M+S“-Kennzeichnung nicht mehr ausreichen. Laut des neuen Paragraph 36 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung gelten nur noch Reifen als winter-tauglich, die mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Grund: „M+S“ unterliegt keinen einheitlichen Prüfkriterien. Hierzu gelten für das Alpine-Symbol auf Reifen ein standardisiertes Modell ein einheitliche Prüfverfahren und strenge Kriterien. Es gibt eine Übergangsregelung für die Weiterverwendung von „M+S“-Reifen.

Bis zum 30. September 2024 gelten solche Reifen als wintertauglich, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass bereits produzierte und gekaufte Reifen bis zum Erreichen der Verschleißgrenze genutzt werden können. Der einfache Verstoß ist mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Werden weitere Verkehrsteilnehmer gestört, sind 80 Euro fällig.

 

Quelle: ADAC